Marketing-Akademie "Spielerisch werben"

21. November 2019

TIGGES Rechtsanwälte, Zollhof 8, Düsseldorf

 

Leadgeneration mit spieltypischen Elementen - juristische Einordnung

Zu Gast bei der international agierenden Wirtschaftskanzlei TIGGES

Lernerfolge.

Advergaming – durch den kreativen Einsatz spieltypischer Elemente in der Präsentation von Produkten und virtueller Inhalte gelingt es Werbetreibenden, ihre Zielgruppen zu motivieren, sich intensiv mit der Marke oder dem Produkt auseinanderzusetzen. Es wird eine positive Reputation erzeugt. Entscheidende Faktoren sind dabei die Spannung (Unvorhersehbarkeit des Ausgangs), die Belohnung mit Highscores und realen Produktproben und vor allem das Entertainment – es kommt dem Nutzer auf den Spiel-Spaß an! In diesem Erlebnisszenario lässt sich die Marke ins rechte Licht setzen, sie bleibt eher in Erinnerung, es gelingt eine positive Differenzierung und letztlich die Generierung von Leads.
Doch nicht alles, was sich in einer virtuellen Parallelwelt 1:1 abbilden lässt, ist auch rechtlich zulässig.
Frau Micaela Schork, Spezialistin im Werbe- und Wettbewerbsrecht sowie des Urheber- und Medienrechts, klärte uns auf über den rechtlichen Rahmen und die verschiedenen Regelwerke und Schutzvorschriften (von Jugendmedienstaatsvertrag über Telemediengesetz bis zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Wie die Einhaltung von Transparenzgebot, Trennungsgebot und Verschleierungsverbot juristisch beurteilt wird, hängt immer vom Gesamtkontext ab. Im Bereich des UWG §3 gehört die Aufforderung an Kinder, selbst die beworbene Ware zu erwerben unbedingt auf die Black List. Darüber hinaus gilt es, in der Ansprache eines „normal sensiblen Adressaten“ die Grenzen der unzumutbaren Belästigung durch Werbung auszuloten! Sonst verkehrt sich der positive Spaß-Faktor nicht nur ins Gegenteil, sondern es warten juristische Konsequenzen. Die charmante Präsentation der Fallbeispiele durch Micaela Schork sorgte gerade wegen der Gaming-Elemente für einen nicht nur lehrreichen, sondern auch sehr unterhaltsamen Abend.

Herzlichen Dank an LL.M. Micaela Schork & Kollegen für die Expertise und die zuvorkommende Gastfreundschaft!

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